Yoga Präventionskurse mit Krankenkassenzuschuss

  

Die Kursdauer beläuft sich auf 10 Übungseinheiten zu jeweils 60 oder 90 min,

Nachholtermine sind nach Absprache möglich

 

  

Zielgruppe:

Alle Kurse richten sich an gesunde Teilnehmer mit und ohne Yogaerfahrung, die aktiv etwas für ihre Gesundheit tun wollen.

 

Kursbeschreibung:

Sie können in jeder Lebensphase mit Yoga beginnen. Dabei spielt es keine Rolle, wie alt Sie sind, ob Sie beweglich sind oder wie gut Sie entspannen können. Die Bewegungsabläufe, Achtsamkeits - und Meditationsübungen lassen sich für die Teilnehmer in einer großen Bandbreite variieren. Sie lernen die Grundprinzipien des Hatha-Yoga kennen  und erfahren, wie Sie durch sanft angeleitete Entspannungs-, Kräftigungs-, Dehnungs- und Konzentrationsübungen zu mehr Gelassenheit und Kraft finden können. Der Kurs richtet sich an Anfänger und auch an Teilnehmer mit Yogaerfahrung.

 

Die Kurse sind von der Zentralen Prüfstelle für Prävention anerkannt, daher beteiligen sich die gesetzlichen Kassen an den Kosten (zwischen 70 bis 100% und zahlen einen Zuschuss zum Kurs von mindestens 75 Euro) für die Kurse bei regelmäßiger Teilnahme. Es können zwei Kurse pro Jahr gefördert werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Nach Teilnahme von mindestens acht Terminen erhalten Sie von mir eine Teilnahmebescheinigung, welche Sie bei Ihrer Kasse einreichen können, um einen Zuschuss zu bekommen.

 

Sie finden den Kurs auf der Website Ihrer Krankenkasse unter der Rubrik Stressbewätigung und Entspannung 

 

 

Teilnahmekosten:  10 x 60 min 140 Euro

                                10  x 90 min 180 Euro

 

Ein Rücktritt vom Kurs ist nur innerhalb von zwei Wochen nach Kauf des Kurses möglich, es wird eine Bearbeitungsgebühr von 36 Euro erhoben. Falls Stunden in Anspruch genommen wurden sind, werden diese mit dem Erstattungsbetrag verrechnet. Bei einer späteren Stornierung erfolgt keine Rückerstattung.

 

                                

 

 

Anmeldung: kontakt@yoga-zimmer-berlin.de

 

 

Zertifikat nach § 20 SGB V